Old 10-22-2017, 12:16 PM   #1
sascha1972
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Default Kompositionen mit Hilfe von YOUTUBE schützen?

Hallo Zusammen,

früher hat man sich einen Brief mit CD selber geschickt, um eigene Songidee zu schützen.
Ist so was noch sinnvoll angesichts der neuen Technologien? Wenn ich einen eigenen Song auf Youtube hochlade, dann steht dort doch das Uploaddatum und das sollte als Beweis genügen, oder? Das selbe wenn ich den Song auf eigene Website uploade, weil dort auch Erstelldatum des Files steht.

Kann jemand was dazu sagen?

Danke
Dsi
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Old 10-23-2017, 06:38 AM   #2
Vollgerd
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Das Urheberrecht ist kompliziert.
Da wirst Du vermutlich keine konkrete Antwort erhalten, wenn nicht gerade ein Anwalt mit liest, oder jemand entsprechende Erahrungen gemacht hat.
Das mit dem Brief schicken, habe ich auch anders gehört. (Es musste ein Einschreiben sein. Ggf mit Rückschein). Aber wie gesagt. Das habe ich nur gehört.

Und ob man seine Idee wirklich dadurch schützen kann? Zumindest könnte man dadurch Angriffe anderer abwehren, weil man einen Nachweis hat, dass das eigene Musikstück schon früher veröffentlicht war.

Ich bin aber mal auf die Antwort anderer gespannt.

Gruß
Gerd
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Old 10-23-2017, 12:43 PM   #3
VinodXAgent
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Guck Dir das mal an:
http://www.priormart.com/de
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Old 10-26-2017, 02:23 AM   #4
sascha1972
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Danke.

So wie ich es verstanden habe, läuft der Schutz über einen Zeitstempel von einem TRUSTCENTER (http://www.priormart.com/de/tour)

Eigentlich müsste man die Noten und Text des Songs in einem PDF Dokument zusammenfassen und von einem TRUSTCENTER mit einem Zeitstempel versehen. Dann sollte das auch nach Gesetzt genügen, um Datum der Entstehung des Songs zu beweisen, oder?

Das mit Brief/Einschreiben hat wahrscheinlich nie funktioniert, weil man kann auch so gut den leeren Briefumschlag sich selber schicken und dann nachträglich was rein tun. wie soll jemand dann beweisen, dass der Brief nie zuvor nach Erhalt geöffnet wurde? Weil, wir alle wissen, dass man den Brief auch abkleben kann, wenn man es vorsichtig macht und wenn der Kleber schlecht ist.

Gruss
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Old 10-26-2017, 05:51 AM   #5
BJORG
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Ich meine der 'Trick' war früher den Brief postlagernd zu schicken, damit man im Falle einer Auseinandersetzung den Brief dann gerichtsfest abholen und öffen lässt. Ob das jemals von jemanden erfolgreich durchgeführt wurde oder ob das eher ein Urbanesmärchen ist weiß ich nicht. Fürchte aber letzteres.

Ich denke ein Brief bei einem Notar hinterlegt wäre auch eine Variante, aber kostet natürlich auch ein 'paar' Euro.
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Old 10-27-2017, 10:05 PM   #6
SanguineaProject
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Moin,

ich bin kein Rechtsanwalt, denke aber, dass entweder die GEMA (böses Wort, ich weiß), oder wie von Bjorg vorgeschlagen die Hinterlegung bei einem Notar der richtige Weg ist.
Meines Wissens gilt das Urheberrecht grundsätzlich auch dann, wenn ich nichts in der Richtung unternehme, aber ich kann es dann nicht beweisen. Gerichtsfest dürften nur Notar oder GEMA sein.
__________________
Gruß,
SP
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Old 11-26-2017, 05:00 PM   #7
Dumbo
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Die GEMA hat mit dem Urheberrecht nur indirekt zu tun, das ist eine Verwertungsgesellschaft, die kümmert sich hauptsächlich um die Verwertungsrechte. Wenn man ein Stück anmeldet, sendet man ja auch keine Kopie des Stückes ein, sondern füllt ein Formular mit Besetzung, Titel, Tonart usw. aus, das kann aber sonstwie klingen...
Ich hab' das damals in den 80ern auch gemacht mit einer Kassette im Umschlag und dann das Päckchen mit Klebeband umwickelt und den freundlichen Herrn bei der Post gebeten überall Stempel drauf zu machen. Das hätte auch sicher vor Gericht funktioniert, blöderweise habe ich aber auf die Päckchen nicht draufgeschrieben was drin ist und dann nach einiger Zeit hast Du lauter Päckchen rumliegen und weißt nicht welche Songs in welchem Paket sind...

Hier noch ein Link, der sich mit dem Thema befasst:
https://www.musiker-board.de/threads...e-songs.52145/

Ansonsten: Einfach Freude an der Musik haben, machen, damit rausgehen, schauen was passiert. Das mit dem Geld wird eh überbewertet!

Gruß

Dumbo
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